Kindergärten auf der Uckendorfer und Rathausstrasse

Abzocke der Autofahrer

Inzwischen wurden teilweise die genannten Hinweisschilder durch die gesetzlich vorgeschriebenen 300 Meter Begrenzung ergänzt. Auf der Uckendorfer Str. versucht die Kreisverwaltung offenbar mit eigener Rechtsdeutung die Verhängung von Verwarnungsgeldern aufrechtzu- erhalten. Dort wurde keine Meterbegrenzung angezeigt. Die Verwarnungsgelder wurden also aufgrund einer fehlerhaften Rechtsgrundlage erhoben.

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