Goldesel der Straßenlastträger

Die Straßenverkehrsordnung ein, Rahmengesetz des Bundes, bevollmächtigt die Straßenlastträger in Absprache mit der Polizei, an Gefahrenstellen im Straßenbereich die Geschwindigkeit zu drosseln. Mich hat es schon immer geärgert, denn in den meisten Fällen folgte keine Gefahrenstelle. Nach meiner festen Überzeugung wurde die Beschilderung überwiegend rechtswidrig vorgenommen weil keine Gefahren vorhanden waren. Die Konzentration der Autofahrer ist hier auf Dauer nicht mehr gegeben. Spätestens hier wurden die Schilder KONTRAPRODUKTIEV . Zur Zeit ist die BRD mit Schildern übersäht, die nur noch Einnahmen generieren sollen und spätestens hier ist der Rechtsstaat unglaubwürdig.

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