DIE STRASSENVERKEHRSORDNUUNG

ist ein Rahmengesetz des Bundes. Die Ausgestaltung wurde den Ländern überlassen. Die regierende CDU hat daraus einen Leitfaden für die INKASSOUNTERNEHMEN notleidender Straßenlastträger gemacht. Wir arbeiten an einer besseren Lösung.

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Datum: Samstag, 23. November 2024 9:09
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