§ 107 der Gemeindeordnung NRW-Zulässigkeit wirtschftlicher Betätigung der Kommunen
Der alte § 107 der Gemeindeordnung beinhaltet eine Einschränkung der Kommunen bei der privatwirtschaftlichen Betätigung.
PRIVAT VOR STAAT wurde auf Druck der FDP beschlossen. Das bedeutet nichts anderes, als das sich die Kommunen auch keine eigene Stadtwerke mehr als Eigenbetrieb erlauben dürften. Dieser § 107 wird nun durch die neue Landesregierung gekippt. Privat vor Staat hat versagt. Das ist deutlich geworden, nach dem Verkauf der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft NRW. Die neuen Eigentümer lassen den Wohnungsbestand verkommen und ziehen nur die Miete aus den Objekten. Danach werden die Wohnungen noch teuer verkauft. Wir haben in Troisdorf durch den Erhalt der Wohnungs-genossenschaft einen erheblichen Wohnungsbestand zu annehmbaren Mieten erhalten und so auch Menschen mit geringem Einkommen eine Wohnung anbieten können. Zur Zeit der Bankenkrise war zu sehen, das die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken einen stabilisierenden Faktor in der deutschen Bankenlandschaft darstellen. Wir erinnern uns, die Bankenkrise hat den Verkauf dieser Banken, betrieben durch die FDP, gestoppt. Die Stadt Berlin hat ihre Abwasserbetriebe verkauft. Die Gebühren liegen nach dem Verkauf 1/3 über dem Bundesdurchschnitt. Solche Versorgungsbetriebe müssen in kommunaler Hand bleiben um den Nutzern vor Ort höhere Preise zu ersparen. Über die Art der Gesellschaftsformen (A.G., GmbH und mehr) sollte jedoch gründlich nachgedacht werden.