Nachstehend der Text für eine Petition an den Petitionsausschuss des Landtages NRW.
Der Landtag NRW möge beschließen, das Gesetz über die Verwaltungsvereinfachung ersatzlos zu streichen.
Das o.g. Gesetz besagt, dass Widersprüche oder Einsprüche gegen Bescheide der örtlichen Kommunen direkt beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden müssen. Für die 1. Instanz ist kein Rechtsanwalt erforderlich. Es müssen aber 363,00 € an Gebühren gezahlt werden. Dieses Gesetz hat zur Folge, dass die Fehlerquote bei der Sachbearbeitung nachweislich erheblich angestiegen ist und Bürgernähe nicht mehr angestrebt wird. Petition bequem per Internet.
