Artikel 107 der Gemeindeordnung NRW

Artikel 107 der Gemeindeordnung NRW regelt die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden. Unter anderem sind in diesem und weiteren Artikel die städtischen Eigenbetriebe erwähnt. Erstaunlich ist, dass die Stadtratsmehrheit in Troisdorf trotz etlicher kostenträchtiger Fehlleistungen diese wirtschftliche Betätigung nicht den städtischen Eigenbetrieben überlässt. Dort sitzen fachkundige Wirtschaftsfachleute und die Betriebe arbeiten mit Gewinn. Ein weiterer Vorteil ist, dass diese Betriebe Verluste steuerlich absetzen könnten. Die Kommune als solches, kann das nicht. Bedauerlicherweise überwiegen bei der CDU in Troisdorf Grössenwahn und Beratungsresistenz. Die TroiKomm hat zum Beispiel den Neubau der Stadthalle nicht übernommen, weil dort die klare Unterfinanzierung erkannt wurde.

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Datum: Freitag, 16. März 2012 13:46
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