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Radarkontrollen bei 30 km und Ergänzung

Jeder Autofahrer ist bemüht, sein Fahrzeug unbeschädigt nach Hause zu bringen. Er ist für sein Eigentum, sein Auto, und seine Fahrweise allein verantwortlich. Die Straßenlastträger kommen hingegen ihrer Verantwortung für sichere Straßen nicht nach. Straßenschilder, 30 km, wegen Straßenschäden und Lärmbelästigung sind ein Zeichen für durch die Straßenlastträger herbeigeführten Verkehrsbeschränkungen. Der innerörtliche Bereich ist in der Regel so überlastet, dass keine höheren Geschwindigkeiten gefahren werden können. Hier noch mit Radarkontrollen zu hantieren, ist wohl nur eine Alibifunktion für Geldbeschaffung. Ich bin hier sogar der Meinung, dass die Verkehrsplaner die Frage der Verkehrssicherheit nicht durch die Straßennutzer lösen darf. Von Beginn an müssen die Verkehrswege sicher gebaut werden. Ich verweise hier auf die vielen Radunfälle durch Rechtsabbieger. Hier ist die Planung nicht verkehrssicher erfolgt. Eine Absicherung durch einen beschrankten Übergang wäre bei allen Kreuzungen möglich gewesen.

Kopftuch kein religiöses Symbol

Von einem Gericht wurde jetzt bestätig: DAS KOPFTUCH IST KEIN RELIGIÖSES SYMBOL. Ein Arbeitsgeber hat ein Kopftuchverbot in seiner Firma per Gerichtsurteil durchgesetzt. An die Arbeitgeber eine große Bitte: Da in ihrer Firma die Mitarbeiter ihren Vorgaben Folge zu leisten haben, sollten mehr Arbeitgeber diese Verkleidung verbieten. Geben sie ihren Mitarbeiterinnen die Möglichkeit die Wirkung ihrer Haarpracht von Außenstehenden bewundern zu lassen. Dies würde sehr zum Selbstwertgefühl dieser Frauen beitragen.

innerörtlich 30 km

Einige Städte haben beantragt, die Geschwindigkeit innerörtlich komplett auf 30 km festzulegen. Diese Städte werden durch GRÜN regiert (Bonn) Eine stichhaltige Begründung gab es dafür nicht. Also wenn Sie diesen Unsinn vermeiden wollen, denken Sie bei der nächsten Wahl daran. Die bisherigen Radarkontrollen, für den 30ziger Bereich, wurden nicht an Unfallschwerpunkten vorgenommen, sondern überwiegend an Nebenstraßen. Im übrigen enthält die Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit durch bauliche Veränderungen im Straßenbereich die Geschwindigkeit zu vermindern. Die Regelung wird hier allein auf die Autofahrer abgewälzt. Die Straßenverkehrsordnung soll jedoch eine ausgeglichene Regelung für alle Verkehrsteilnehmer erreichen. Also wenn 30 km dann zu 90 % durch bauliche Veränderungen im Straßenbereich. Der Wunsch nach flächendeckend 30ziger Zonen, besteht deshalb, weil schon vorab Schilder und Radaranlagen gekauft wurden. Das Inkassounternehmen notleidender Straßenlastträger steht bereit.

Telefonterror aus Östereich

Wie auch immer, ich bin in den Kreis der ETF Interessenten geraten. Es rief eine Firma aus Östereich an und wollte mir ETF Papiere verkaufen. Meine klar formulierte Ablehnung wurde ignoriert. Ich erhielt vom 21.6.21 bis heute ca. 20 Anrufe. (alles unterschiedliche Rufnummern, teilweise 4 mal täglich) Mein Schreiben an die Bundesnetzagentur hatte keinen Erfolg. Für Anrufe aus dem Ausland gäbe es keine Möglichkeit der Sperre. Es gäbe noch eine andere Dienststelle die in solchen Fällen angesprochen werden könnte. Von der Polizei wurde der Vorgang als Ordnungswidrigkeit eingestuft, sie konnte nichts machen. Für mich stellt sich die Frage, wieviel IQ müssen Mitarbeiter einer Firma besitzen, die Käufer für Wertpapiere suchen.

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