Endlich ein ein Minister der nicht die kleinen Steuerzahler belasten will. Wenn ich das Gesülze von angeblich normalen Menschen höre, die Superreichen, fehlt mir dafür jedes Verständnis. Eine Bemerkung von Herrn Spahr und Dürr. Hat doch die FDP, als kleinen Beitrag zur Ampel, die Steuerlast dieser Menschen nochmal gemindert. Herr Minister Sie sind auf dem richtigen Weg. Feststellen möchte ich noch, dass einige Mandatsträger den Vorschlag von Herrn Minister Habeck falsch wieder gegeben haben. Mit diesen Lügen beschädigen diese Abgeordneten das Ansehen der Mandatsträger. Wer hat die denn nur gewählt?
Blitzanhänger in Troisdorf
Angeblich werden diese nur an Straßen aufgestellt mit erhöhtem Verkehrsaufkommen. Damit haben die Mitarbeiter wieder die Pinocchionase verlängert. In Spich wurde diese mobile Blitzanlage an einer Nebenstraße gesehen. Die hohe Erfolgsquote dieser Anlagen liegt an den damit aufgestellten Fallen. An einer Nebenstraße wird die Blitzanlage nicht vermutet. Auch wird das Sichtfeld auf die Anlagen durch parkende Fahrzeuge verkleinert. Hier wird noch eine Ermessenentscheidung geltend gemacht. Da durch die Bußgelder nur der Straßenlastträger begünstigt wird ist diese Argumentation nur schwerlich nachvollziehbar.
DIE STRASSENVERKEHRSORDNUUNG
ist ein Rahmengesetz des Bundes. Die Ausgestaltung wurde den Ländern überlassen. Die regierende CDU hat daraus einen Leitfaden für die INKASSOUNTERNEHMEN notleidender Straßenlastträger gemacht. Wir arbeiten an einer besseren Lösung.
Ermessensmissbrauch durch die Stadt Bonn
Bei der Verkehrslenkung durch die Stadt Bonn wird Ermessensmissbrauch betrieben. Der Blitzanhänger wird absichtlich in der Reihe parkender Fahrzeuge platziert. Der Blitzer wird zu spät erkannt und führt zum Bußgeld. Hier wird deutlich, dass hier die Einnahmen für die Stadt den Vorrang haben. Mit Gefahrenabwehr hat das nichts mehr zu tun. Es gibt eine einfaches Mittel dagegen: Bei der nächsten Wahl die jetzt verantwortlichen Politiker nicht mehr wählen.
Ergänzung: Nachdem der Blitzer im Anhänger gut sichtbar aufgestellt wurde wird, nach meiner Beobachtung, nur noch 30 km gefahren. Das nenne ich Verkehrserziehung und zwar ohne Knüppel, Bussgeldbescheid.
Goldesel der Straßenlastträger
Die Straßenverkehrsordnung ein, Rahmengesetz des Bundes, bevollmächtigt die Straßenlastträger in Absprache mit der Polizei, an Gefahrenstellen im Straßenbereich die Geschwindigkeit zu drosseln. Mich hat es schon immer geärgert, denn in den meisten Fällen folgte keine Gefahrenstelle. Nach meiner festen Überzeugung wurde die Beschilderung überwiegend rechtswidrig vorgenommen weil keine Gefahren vorhanden waren. Die Konzentration der Autofahrer ist hier auf Dauer nicht mehr gegeben. Spätestens hier wurden die Schilder KONTRAPRODUKTIEV . Zur Zeit ist die BRD mit Schildern übersäht, die nur noch Einnahmen generieren sollen und spätestens hier ist der Rechtsstaat unglaubwürdig.
