Solizuschlag verfassungwidrig II
Unser Bundesfinanzminister Schäuble kündigt an, den Solizuschlag ab 2005 nur noch vorläufig festzusetzen. In der
Konsequenz bedeutet das, die Schulden weiter anwachsen werden. Hier wird auch klar, das in den neuen Bundesländern kommunale Haushalte über diese Sondersteuer finanziert wurden. Nach den Solzgesetzen (im Internet nachzulesen) ist das ja ohne Probleme möglich. In den alten Bundesländern müssen die unter Zwangsverwaltung stehenden Kommunen diese Solidarität weiter über Kreditaufnahme finanzieren. Das Bundesverfassungsgericht wird den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklären wird. Wir rechnen aber auch fest damit, das es zu einer Erstattung nicht kommen wird. Hier wird die Aussage unseres Finanzministers zur Farce, denn das Geld für eine Rückzahlung ist einfach nicht vorhanden. Es ist abzusehen, dass diese Einnahmeausfälle wieder über Darlehn finanziert und Generationen mit der Rückzahlung belastet werden.
Zur Erinnerung: Die Solzgesetze wurden unter Bundeskanzler Kohl erlassen.