Abzocke durch Radaranlagen

Nach einer International durchgeführten Studie aus dem Jahre 2006 über die Auswirkungen von Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kamen 11 Institute zu folgenden Ergebnissen. Drei Institute sahen positive Veränderungen im Fahrverhalten, drei Institute kamen zu keinem klaren Ergebnis und 5 Institute sahen keinerlei Veränderungen der sanktionierten Autofahrer. Diese Studie kann beim Bundesamt für Verkehr angefordert werden. Beim Ergebnis dieser Studie ist es schon verwunderlich, das offenbar weiterhin auf Bestrafung der Autofahrer zum Zwecke der Verkehrserziehung gesetzt wird. Hinzu kommt, das die Kommunen die Beschilderung nach der Kassenlage vornehmen. Der Fantasie in der Standortwahl sind keine Grenzen gesetzt. In Heidelberg wurde die Geschwindigkeit bei einer 4spurigen Ausfallstrasse auf 30 km vermindert. In Bonn sind nur noch sehr wenige Strassen mit mehr als 30 km zu befahren. Hier muss festgestellt werden, das die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur bei Unfallschwerpunkten vorsehen. Ausserdem geschehen nur 10 % aller Unfälle innerhalb von Ortschaften. Es werden dort aber sicher 90% der Einnahmen erzielt. Wir wehren uns nicht grundsätzlich gegen eine angemessene Verkehrslenkung, diese muss aber mit dem geltenden Recht vereinbar sein. Ausserdem darf nicht unter Deckmantel etwas für die Verkehrssicherheit zu tun, einfach Kasse gemacht werden. So ist z.B. die Erhöhung der und Verwarnungsgelder unter diesem Aspekt zu sehen. In der Presse wird der deutsche Autofahrer sogar für sein umsichtiges Fahrverhalten gelobt. Hier wird der Staat wieder unglaubwürdig und erzeugt zwangsläufig Politikverdrossenheit, Unverständnis für die Menschen die politische Verantwortung tragen. Wir erwarten eine grundlegende Überprüfung und Neuordnung der Verkehrsregelung. Nach einem Urteil des VG Oldenburg ist die Einrichtung einer 30-km-Zone eine Ermessensentscheidung. Wir sehen hier allerorten ein Ermessensmissbrauch zugunsten der
Stadt- und Gemeindekassen.
Auch hier sollte eine Petition an den Petitionsausschuss des Landtages NRW eingereicht werden.

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Datum: Freitag, 11. Dezember 2009 20:06
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Ein Kommentar

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    Ein absolutes Novum in Deutschland. Ein Begünstigter kann den Tatbestand, der ihn begünstigt, selbst herbeiführen. Hier übt die Behörde, nach einem Urteil des OG Oldenburg, Ermessen aus und begeht millionenfach Ermessensmißbrauch. Dazu die Definition aus dem Internet: Ermessensmißbrauch ein Ermessens fehler der Verwaltung, bei dem das Ermessen nicht sachgerecht oder sogar willkürlich ausgeübt wird. Wir gehen hier zu 99% von Willkür aus, weil die Erzielung von Einnahmen im Vordergrund steht. Lesen Sie dazu bitte auch den Beitrag: Verwarnungsgeld. K.W.A.

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