Arbeitszeit bei Mini-Job Verträgen im Bereich der Personenbeförderung
In diesem Bereich verteten neuerdings die Arbeitsgeber die Auffassung, dass die Arbeitszeit zum Zeitpunkt der Fahrgastaufnahme beginnt. Hier sind alle Arbeitnehmer betroffen, die ihr Fahrzeug mit nach Hause nehmen und von dort aus ihre Tour starten. Hier wird dreist durch die Arbeitsgeber die Fahrzeit zum Fahrgast als Privatvergnügen der Mitarbeiter bezeichnet. Dazu ein Urteil aus dem Bereich der Kliniken Köln-Mehrheim. Dort hatte eine Krankenschwester bis zu ihrem Arbeitsplatz auf dem Kliniksgelände einen 30zig Minuten Fussweg zurückzulegen. Erst dort konnte sie den Beginn der Arbeitszeit erfassen lassen. Die Kliniken wurden durch ein Arbeitsgericht verurteilt, den Fussweg zum Arbeitsplatz, täglich immerhin 1 Stunde, als Arbeitszeit zu vergüten. Dieser Vorgang zeigt wieder mal, wie erfinderisch Unternehmer zur Gewinnoptimierung sein können. Rechtlich haltbar ist die Auffassung, nach unserer festen Überzeugung, letztlich nicht. Es zeigt aber auch, wie skrupelos diese Arbeitgeber mit ihen Mitarbeitern umgehen.
Ergänzung: Es zeigt sich in der Praxis, dass die Zeitvorgaben seitens des Landschaftsverbandes für die einzelnen Touren wohl nicht einzuhalten sind. Das bedeutet, dass alle Mitarbeiter der Firmen wohl weiterhin mit einer Entlohnung im sittenwidrigen Bereich auskommen müssen. Der vom Landfschaftsverband vorgeschriebene Stundenlohn von 8,62 € wird zur Farce. Da die Mitarbeiter die Firmenfahrzeug mit nach Hause nehmen, entfällt für die Unternehmer die Bereitstellung der Fahrzeug auf eigenem Firmengelände. Wenn nun die Mitarbeiter die Fahrzeit zur Fahrgastaufnahme nicht mehr bezahlt bekommen, verdient der Unternehmer doppelt. Das kann nur als Ausbeutung bezeichnet werden.
Noch eine Anmerkung: Auf die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes hingewiesen, bekam ich von einem Unternehmer eine Lohnverzichtserklärung vorgelegt. JA GEHTS NOCH