Stadt Troisdorf ohne Strassenverkehrsordnung
Bei der Fahrt durch Troisdorf fallen immer wieder Verkehrsregelungen auf, die offenbar freihändig ohne Rechtsgrundlage getroffen wurden. Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Roncallistrasse 30 km ab 6 Uhr kann durch die Strassenverkehrsordnung nicht begründet werden. Merkwürdig ist auch die Regelung auf der Strasse „Vorgebirgsblick“. Nach der Strassenverkehrsordnung soll eine Verminderung der Geschwindkigkeit des fließenden Verkehrs, innerörtlich, durch bauliche Veränderungen im Strassenbereich erfolgen. So wurden auf der Strasse „Vorgebirgsblick“ vom Tiefental bis zum Friedhof, gemäss Strasssenverkehrsordnung, versetzte Parkbuchten aufgemalt. Die Vorfahrtsberechtigung der Strasse „Vorgebirgsblick“ jedoch nicht aufgehoben. Die eingerichtete Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km macht das Chaos komplett. Die Parkbuchten zwingen zur Verminderung der Geschwindikgeit, die nicht aufgehobene Vorfahrtsberechtigung vom „Vorgebirgsblick“ wiederum zeigt, dass die Gefahrenquelle offenbar doch nicht so gravierend sein kann. Ein weiteres Beispiel kurioser Verkehrslenkung zeigt die Mülheimer Strasse. Ab geschlossener Bauweise Spich Richtung Rathaus wird weiter eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km eingerichtet. Dafür fehlt die geschlossene Bauweise, links und rechts der Strasse durchgehende Bebauung mit direktem Zugang zur Strasse. Eine weitere Merkwürdigkeit sind die nach Strassenverkehrsordnung möglichen 30ziger Zonen. Beispiel „Rotter See“. Hier wurden im inneren Bereich der Bebauung Strassenkissen aufgebracht die eine schnelle Fahrt unmöglich machen. Auch rechts vor links muss beachet werden. Das Umfeld läßt durch die geschlossenen Bebauung, von jedem Autofahrer eine größere Aufmerksamkeit erwarten. Dazu braucht es keine 30ziger Zone. Diese Fehlleistungen im Bereich der Verkehrslenkung sind sicherlich in Troisdorf noch mehrfach vorhanden.