Schwarzarbeit

Alle Fahrgäste die mit einem Mietwagen unterwegs sind sollten auf eingeschalteten Wegstreckenzähler achten. Ist dieser nicht eingeschaltet, fahren sie mit einem(r) Schwarzarbeiterin oder – arbeiter. Das bedeuetet, dass die Fahrgäste zwar gegen Unfall versichert sind, das Fahrzeug aber unterversichert ist. Bei einem Unfall muss der Halter des Fahrzeugs für alle Schäden persönlich haften. Außerdem zahlt der Fahrer keine Steuern auf seine Einnahmen. Im übrigen sind Entgelte aus Schwarzarbeit nicht einklagbar. In diesem Zusammenhang muß auch die Dienststelle zur Bekämpfung von Scharzarbeit bei der Stadt Troisdorf nach erfolgreichen Bemühungen befragt werden.

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