Achtung Autofahrer II

Die Stadt Troisdorf finanziert mit Steuermitteln rechtswidrige Maßnahmen. Überall werden im Stadtgebiet vermehrt Geschwidigkeitsbegrenzungen 30 km ausgeschildert. Dies ist eine Ermessensentscheidung des Straßenlastträgers. Da diese neue Beschildung, ohne Veränderung der Gefahrenlage vorgenommen wurde ist es unverkennbar eine Finanzierung von Ermessensmißbrauch. Da kann es für die Wähler in Troisdorf nur eine Entscheidung geben: DIE VERANTWORTLICHEN NICHT WIEDER WÄHLEN

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