Zweifel an der Ermessenentscheidung
Montag, 29. Juni 2020 6:32
Mit Ergängzung: Es ist an der Zeit an dem Sinn der Ermessenentscheidung zu zweifeln. Unfallschwerpunkte sind zur Zeit Fahrradunfälle mit Kindern und schwere Unfälle auf den Landstrassen. Offenbar die Geldgier zwingt die Kommunen innerörtlich alle Straßen auf eine Geschwindigkeit von 30 zu reduzieren. In Bonn möchte ich noch zwei Beispiele nennen; Die Römerstrasse ab Autobahn Richtung Innenstadt. Eine schöne breite Strasse. Ich bin mehrfach auf und ab gefahren und konnte keine Gefahrenlage erkennen, die die Verminderung der Verkehrsgeschwindigkeit auf 30 km rechtfertigen würden. Auch ist Am Brassert Ufer, vor der Kurve zur B 9, 30 km ausgeschildert. Es sind auch mehrere Querungshilfen vorhanden. Auch hier kann ich keine entsprechende Gefahrenlage erkennen. Sollten nun die Mitarbeiter der Stadt zur gleichen Ansicht kommen, werden diese Straßen, aus Gründen der Kassenlage der Stadt, sicherlich in Zukunft auch aus Lärmschutzgründen bei 30 bleiben. Daher eine bemerkenswerte Beschilderung: Werft Str. – Ecke/An der Josefshöhe befindet auf der Höhe des Kindergartens, ein 30ziger Schild mit dem Zusatz „Lärmschutz“. Sie haben richtig gelesen, für einen Kindergarten, dann folgt Richtung Pariser Straße ein 30ziger Schild ohne Zusatz. (Am Straßenrand eine größere Grünfläche) Nach Abzweig der Pariser Str. stehen noch mal zwei Schilder mit Lärmschutzhinweis. Ein Schild steht vor einer Schule. Besonders auffällig ist das Schild 30 mit Lärmschutz auf der Park- und Sportplatzseite Richtung Werftstrasse. Ich sehe hier jedoch ein erhebliches Potential für Nachschulungen der städtischen Mitarbeiter. Auch hier sollte bei der Kommunalwahl im September auf Abzocker geachtet werden.
Ich stelle mir gerade vor, wir haben bei Fortgang der Autojagd die Städte autofrei. Jetzt müssen wir nur noch die arbeitslosen Autobauer unterbringen.
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