Beiträge vom November, 2020

Islamisierung in Deutschland

Montag, 30. November 2020 7:56

Zu diesem Thema fand im Internet eine Art Umfrage statt. Tenor der Kommentare: KEINE ISLAMISIERUNG. Wenn die Muslima schwimmen gehen möchte, hat sie keinen Anspruch auf eine gesonderte Badebekleidung. Zumal die optischen Unterschiede nicht allzu groß sind. Das Kopftuchproblem. Keine Kopftücher oder gar Burkina am Steuer eines Autos. Bei einer Verkehrsübertretung wird die Identifizierung erschwert. Die Muslima versteckt unter dem Kopftuch ihr Handy und telefoniert während der Fahrt lustig weiter. Am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber die Möglichkeit eine Kleiderordnung zu erlassen. Noch mal das Kopftuch IST KEIN RELIGIÖSES SYMBOL. Der Koran erwähnt lediglich eine züchtige Kleidung. Es ist unnötig der Mulima bei Veranstaltungen in der Schule (Sportunterricht) besondere Bekleidung zu genehmigen. Im Gegenteil, sollte eine Muslima der Bekleidung wegen den Sportunterricht verweigern, ist die Teilnahme mit allen rechtlichen Mitteln zu erzwingen. Nach einem Beitrag der SZ ist das Kopftuch ein Zeichen der Macho Moslem zur Besitzstandwahrung. Die Frau soll auf keinen Fall anderen Männern auch gefallen. In den Moscheen dürfen nur Prediger arbeiten, die nicht vom türkischen Staat bezahlt werden. Wir erinnern uns: Erdogan möchte von jeder Muslima mindestens 5 Kindern. So würde der Islam durch den Kindersegen zur Weltherrschaft kommen. Zusammenfassend: In Deutschland hat deutsches Recht Gültigkeit. Keine Scharia auch nicht DAS BUCH DER EHE. Den Moslem denen das nicht gefällt, dürfen das Land gerne wieder verlassen.

Thema: Allgemeines | Kommentare (0) | Autor:

Verkehrslenker I

Dienstag, 24. November 2020 10:46

Zunächst aus dem Nähkästen: Ein Mitarbeiter einer Kommmune im Ruhrgebiet berichtete darüber, dass bei einer Nacht- und Nebelaktion auf einer Nebenstraße eine 30ziger Zone ausgeschildert wurde. Natürlich wurde hier, auch noch in der Nacht, eine Radarkontrolle vorgenommen. In einer Kommune, aus dem Rhein-Sieg-Kreis, wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung, 30ziger Zone, 180 Meter von nächsten bebauten Grundstück eingerichtet. Die bei der Blitzaktion maschinell erstellten Quittungen wurden von den beteiligten Polizisten vorsorglich nicht unterschrieben. Übers Vewaltungsgericht habe ich das 30ziger Schild entfernen lassen. Kosten 150,00 € SB bei der Rechtschutzversicherung und den Rauswurf aus derselben. Die 30,00 € Bußgeld habe ich natürlich wieder bekommen, ein wenig Schwund ist ja immer. Auch in einer Gemeinde des Rhein-Sieg-Kreises. Eine breitere Straße wurde mit 50 km ausgeschildert. Diese Maßnahme ist lt. Straßenverkehrsordnung aber an eine, hier nicht vorhandene, beidseitige durchgehende Bebauung geknüpft. Natürlich wurde auch hier geblitzt was die Blitzer hergaben. Bei diesen Vorgaben noch an vernünftige Verkehrslenkung zu glauben, fällt schwer. Auch steht die Glaubwürdigkeit der politischen Entscheidungsträger auf dem Spiel. Schlimmer gehts nimmer.

Thema: Allgemeines | Kommentare (0) | Autor:

Grundsätze der EU

Samstag, 21. November 2020 8:00

Weiterhin hat die EU es nicht erreicht, vertraglich festgelegte Grundsätze durchzusetzen. Sie bleibt weiterhin Zahlstelle für Mitgliedsländer die nicht bereit sind geschlossene Verträge zu erfüllen. Die EU, Frau Dr. Merkel, haben kläglich versagt. Ungarn und Polen haben scheinbar gewonnen. Der EU haben beide Länder mehr als geschadet.

Zur Kenntnis: Das Sparschweinchen von Orban ist inzwischen mit 2,3 Milliarden € gefüllt. EU Gelder und abgezweigte Steuergelder.

Thema: Allgemeines | Kommentare (0) | Autor:

30ziger Zone Geschwindigkeitsbe-schränkung

Donnerstag, 19. November 2020 18:54

Es tut sich was. Ich habe in einem der letzten Beiträge erwähnt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Lärmschutz vom Nachweis der geseundheitlichen Beeinträchtigung der Anwohner abhängig ist. Diese Gesundheitschädigung muss nach einem Gerichtsurteil nachgewiesen werden. Der Zusatz „Lärmschutz“ (An der Josefshöhe) wurde von dem 30ziger Schild, höhe Sportplatz, entfernt. Hier muss festgestellt werden, dass die Stadt Bonn über Jahre Ermessensmissbrauch betrieben hat. Nach dem die Geschwindigkeitsbegrenzung (30) aus Verkehrssicherheitsgründen widerlegt wurde ist die Begründung ja auf Lärmschutz geändert worden. Das ist ja nun der endgültige Rohrkrepierer. Auf der A 555 wurde am Schild mit der Begrenzung auf 80 km der Lärmschutzzusatz entfernt. Es ist an der Zeit den Straßenlastträger bundesweit mal auf die Finger zu sehen und dem Ermessensmißbrauch wirksam zu begegnen.

Thema: Allgemeines | Kommentare (0) | Autor:

Zahnreinigung

Freitag, 13. November 2020 9:02

Private Kranken-Versicherungen bieten die Kostenübernahme für die Zahnreinigung an. Das machen die gesetzlichen Kassen auch. Der Zahnarzt holt für einzelne betroffene Zähne die Kostenübernahme durch die Krankenkasen ein. Die Kosten für die genehmigte Zahnreinigung werden dann auch übernommnen

Thema: Allgemeines | Kommentare (0) | Autor: