An der Josefshöhe

Die Stadt ist offenbar davon abgewichen die 30ziger Zone aus Gründen der Verkerhsichrheit einzurichten. Die Blitzorgien aus Gründen der Verkehrssicherheit waren schlicht und ergreifend RECHTSWIDRIG. Jetzt ist der Lärm, durch Autos als Verursacher, so groß, dass die Aufstellung einer stationären Blitzanlage nötig wurde. Hauseigentümer sollten prüfen, ob diese Einschränkung keine Wertminderung der Gebäude beinhaltet. Auch ist die Kostenübernahme für Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden ist zu prüfen. Der Lärmschutz der Gebäude wurde bei der Baugenehmigung offenbar nicht geprüft. Der Wechsel der Begründung beinhaltet hoffentlich auch die Standortprüfung für 30ziger Zonen in ganz Deutschland. Bisher wurde die Standorte nach Höhe der möglichen Einnahmen und nicht aus Verkerssicherheitsgründen ausgesucht. Ermessensmißbrauch ist an der Tagesordnung. Es ist schon eine fragwürdige Gesinnung der Politiker einfach die Begründung für das Inkasso System ändern und frisch, fröhlich und frei weiter Kasse machen. Die politisch Verantwortlichen wollen doch wohl nicht wieder gewählt werden.

Übrigens kann die rechtliche Begründung für die 30ziger Zone beim Vorwaltungsgericht in Köln angefochten werden. Gerichtskosten für die erste Instanz kostet ca. 360,00 €.

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Datum: Donnerstag, 25. Juni 2020 12:03
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