Beiträge vom Februar, 2020

Schutz der Moslem

Freitag, 21. Februar 2020 20:43

Die Moslem in unserem Staat verlangen mehr Schutz. Ist mir unverständlich. Sie verlangen Schutz von einem Staat desssen Grundrechte, verankert im Grundgesetz, von ihnen nicht anerkannt werden. z. B. Artikel 2: Freie Entfaltung der Persönlichkeit. Artikel 4: Glaubensfreiheit. Artikel 2 besagt, dass nicht unmündige Kinder unter einen Kopftuch versteckt werden dürfen um sie so dem Zwang der muslemischen Unterdrückung zuzuführen. Ansonsten hat das Kopftuch die Aufgabe den Machos unter den Moslem, den Besitzstand, Ehefrau, zu bewahren. Die eigene Frau darf für andere Männer nicht begehrenswert erscheinen. Die Burka dient dazu die Muslima vom öffentlichen Leben auszuschließen. Beide sind daher grundgesetzwidrig. Beides sind keine religiösen Vorschriften. Im Koran steht lediglich etwas von einer züchtigen Bekleidung. Artiekl 4: Glaubensfrfeiheit. Dieser Artikel bedeutet, dass Kopftuch für Kinder verboten werden müssen. Diese sind altersgemäß nicht in der Lage, die Bedeutung, Tragweite, des Kopftuches zu erkennen. Die Eltern müssen den Kinder die Entscheidung, Kopftuch oder nicht, überlassen.

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Verrohung der Gesellschaft

Donnerstag, 13. Februar 2020 7:42

hat jetzt auch die Arztpraxen erreicht. So wurde in einer Arztpraxis in Oberlar eine 93jährige Frau nicht behandelt. Sie hätte halt keinen Termin. Eventuelle altersbedingte Ausfallerscheinungen wurden nicht berücksichtigt. Bei der zweiten Vorsprache war eine Wartezeit von 90 Minuten erforderlich. Ich bin davon überzeugt, dass in dieser Praxis kein geeignetes Management vorhanden ist.

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Schwarzarbeit

Samstag, 1. Februar 2020 23:37

Alle Fahrgäste die mit einem Mietwagen unterwegs sind sollten auf eingeschalteten Wegstreckenzähler achten. Ist dieser nicht eingeschaltet, fahren sie mit einem(r) Schwarzarbeiterin oder – arbeiter. Das bedeuetet, dass die Fahrgäste zwar gegen Unfall versichert sind, das Fahrzeug aber unterversichert ist. Bei einem Unfall muss der Halter des Fahrzeugs für alle Schäden persönlich haften. Außerdem zahlt der Fahrer keine Steuern auf seine Einnahmen. Im übrigen sind Entgelte aus Schwarzarbeit nicht einklagbar. In diesem Zusammenhang muß auch die Dienststelle zur Bekämpfung von Scharzarbeit bei der Stadt Troisdorf nach erfolgreichen Bemühungen befragt werden.

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