Schutz der Moslem
Freitag, 21. Februar 2020 20:43
Die Moslem in unserem Staat verlangen mehr Schutz. Ist mir unverständlich. Sie verlangen Schutz von einem Staat desssen Grundrechte, verankert im Grundgesetz, von ihnen nicht anerkannt werden. z. B. Artikel 2: Freie Entfaltung der Persönlichkeit. Artikel 4: Glaubensfreiheit. Artikel 2 besagt, dass nicht unmündige Kinder unter einen Kopftuch versteckt werden dürfen um sie so dem Zwang der muslemischen Unterdrückung zuzuführen. Ansonsten hat das Kopftuch die Aufgabe den Machos unter den Moslem, den Besitzstand, Ehefrau, zu bewahren. Die eigene Frau darf für andere Männer nicht begehrenswert erscheinen. Die Burka dient dazu die Muslima vom öffentlichen Leben auszuschließen. Beide sind daher grundgesetzwidrig. Beides sind keine religiösen Vorschriften. Im Koran steht lediglich etwas von einer züchtigen Bekleidung. Artiekl 4: Glaubensfrfeiheit. Dieser Artikel bedeutet, dass Kopftuch für Kinder verboten werden müssen. Diese sind altersgemäß nicht in der Lage, die Bedeutung, Tragweite, des Kopftuches zu erkennen. Die Eltern müssen den Kinder die Entscheidung, Kopftuch oder nicht, überlassen.
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