Stadt Bonn begeht Ermessensmißbrauch

Mit Ergängzung Die Straße „AN DER JOSEFSHÖHE“ wurde zur 30ziger Zone ausgeschildert. Wer die Straße kennt, zweispurig, für jede Richtung eine Spur. In der Mitte sind Straßenbahnschienen verlegt und mit einem Zaun mittig zur Straße abgetrennt. Hier nun eine besondere Gefahrenlage zu erkennen, die zur 30ziger Zone ausreicht, fällt jedem Autofahrer schwer. Nur die Mitarbeitern der Stadtverwaltung, vermutlich keine Autofahrer, haben da keine Probleme mit. Diesen Mitarbeitern fällt auch nicht auf, dass sie mit dieser Geschwindigkeitsbegrenzung Ermessensmißbrauch begehen. Auch wurden im Bereich von der Pariser- zur Kölner Strasse Schilder mit der Begründung Lärmschutz aufgestgellt. Hier ergibt sich bei einer Verkehrsdichte von 70 Fahrzeugen pro Stunde ein Lärmpegel 59,6 Dzbl. Laut Internet empfingen die Menschen einen Lärmpegel von 40 bis 65 Dzbl, eher als leise. Eine Verminderung des Lärmpegels wird, nach städtebaulicher Lärmfibel, auch durch einen leisen Straßenbelag erreicht. Also warum soll nur der Autofahrer zahlen. Bau- und Straßengenehmigung erfolgen nur durch behördliche Genehmigungen. Daher noch mal meine Forderung an den Gesetzgeber die Sollvorgabe, innerörtlich Geschwindigkeitsbegrenzungen nur durch bauliche Veränderungen im Straßenbereich herzustellen, in eine Mussvorgabe umzuwandeln. Nachweislich wird ja die Straßenverkehrsordnung durch die Straßenlastträger als Kassenfüller mißbraucht. An die Bonner Wähler: Es sind bald Wahlen. Und Abzocker sind in keinem Stadtrat nötig.

Auch Ermessen braucht Grenzen!

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Datum: Montag, 25. Mai 2020 11:55
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