Der neue Bußgeldkatalog
Mittwoch, 1. Juli 2020 18:14
Direkt nach dem Erscheinen des neuen Katalogs wurden die bisher gültigen Geschwindkeitsbegrenzungen um je 20 km, ohne Änderunge der Gefahrenlage, vermindert. Auch innerörtlich ist offenbar die Gefahrenlage größer geworden. Verminderung von 50 km auf 30 km. Auf der A 46 zum Beispiel von 100 km auf 80 km verringert. Sie erinnern sich: Bei 21 km drüber ist der Führersein weg. Es gab noch nie so viele mobile Blitzanlagen in Bonn wie nach dem neuen Bußgeldkatalog. Diese Vorgänge können nur als Willkür bezeichnet werden. Eine Notgwendigkeit ist nicht gegeben. Danke Herr Minister Scheuer. Sie haben den Straßenlastträgern einen großen Dienst erwiesen. Tatsache ist jedoch, daß bei solchen Aktionen die Glaubwürdigkeit der Politik und der Politiker immer mehr schwindet. Auch Sie haben einen maßgeblichen Anteil daran darzustellen, wie Politik nicht sein sollte.
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