Fehlurteil in Berlin
Samstag, 29. August 2020 18:44
In Berlin wurde per Gericht einer Muslima, als Lehrerin, das Tragen des Kopftuchs im Unterricht als religöses Symbol zugestanden. Damit wurde das Kopftuch als religiöses Symbol unnötig aufgewertet. Der Koran erwartet von den Frauen nur eine züchtige Bekleidung. Das Kopftuch ist kein religiöeses Symbol. Die Züricher Zeitung bezeichnet das Kopftuch als Symbol des Patriarchats und der fehlenden Selbstbestimmung der Muslima. Das Kopftuch ist eine Verkleidung mit der die Frauen im Islam davon abgehalten werden, anderen Männern zu gefallen. Grob, das Kopftuch dient dem Besitzanspruch der Macho Moslem. Fest steht, dass eine Muslima die nach dem Grundgesetz garantierten Rechte, u.a. Selbstbestimmung, Meinungsfreiheit, nach dem Islam nicht hat. Hier noch mal der Hinsweis auf „Das Buch der Ehe“, so der Titel. Das Buch wurde vor 900 Jahren geschrieben und beschreibt die rechte der Muslima im Islam. Sie hat keine Rechte
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