Mit der Betsriebserlaubnis für Fahrzeuge ist auch die Lautstärke während des Betriebes genehmigt. Eine Begrenzung der Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen ist daher, nach meiner festen Überzeugung, mit der Betriebserlaubnis nicht vereinbar. Dann müssen die Lärmschutzmaßnahmen durch bauliche Veränderungen im Straßenbereich erfolgen.
Betriebserlaubnis für Auto´s
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