30ziger Zone wegen Lärmschutz

Ein typischer Fall von Ermessensmißbrach ist die Beschilderung der Straße „An der Josefshöhe“. Da die Begründung Verkehrsgefährdung nicht nachgewiesen werden konnte wurde auf LÄRMSCHUTZ umgestellt. Hier gilt, dass das Wohl der Menschen höher bewertet wird als das Recht der Autofahrer bzw. der Betriebserlaubnis. Wenn wir uns nun das Umfeld der Straße „An der Josefshöhe“ betrachten wird klar, dass hier ERMESSEN mißbraucht wird. Lärmschutz für Parkplatz und Sportanlagen, auf der Seite wird besonders gern geblitzt, ist nicht nachvollziehbar. Hier steht wohl eher das Wohl der Stadtkasse Bonn im Vordergrund. Auch die Ausübung von Ermessen ist überprüfbar.

.Das bedeutet: Die Abzocker der Stadt Bonn dürfen nicht wieder gewählt werden.

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Datum: Donnerstag, 13. August 2020 14:39
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