30ziger Zone Geschwindigkeitsbe-schränkung
Es tut sich was. Ich habe in einem der letzten Beiträge erwähnt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Lärmschutz vom Nachweis der geseundheitlichen Beeinträchtigung der Anwohner abhängig ist. Diese Gesundheitschädigung muss nach einem Gerichtsurteil nachgewiesen werden. Der Zusatz „Lärmschutz“ (An der Josefshöhe) wurde von dem 30ziger Schild, höhe Sportplatz, entfernt. Hier muss festgestellt werden, dass die Stadt Bonn über Jahre Ermessensmissbrauch betrieben hat. Nach dem die Geschwindigkeitsbegrenzung (30) aus Verkehrssicherheitsgründen widerlegt wurde ist die Begründung ja auf Lärmschutz geändert worden. Das ist ja nun der endgültige Rohrkrepierer. Auf der A 555 wurde am Schild mit der Begrenzung auf 80 km der Lärmschutzzusatz entfernt. Es ist an der Zeit den Straßenlastträger bundesweit mal auf die Finger zu sehen und dem Ermessensmißbrauch wirksam zu begegnen.