Verkehrslenker I
Zunächst aus dem Nähkästen: Ein Mitarbeiter einer Kommmune im Ruhrgebiet berichtete darüber, dass bei einer Nacht- und Nebelaktion auf einer Nebenstraße eine 30ziger Zone ausgeschildert wurde. Natürlich wurde hier, auch noch in der Nacht, eine Radarkontrolle vorgenommen. In einer Kommune, aus dem Rhein-Sieg-Kreis, wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung, 30ziger Zone, 180 Meter von nächsten bebauten Grundstück eingerichtet. Die bei der Blitzaktion maschinell erstellten Quittungen wurden von den beteiligten Polizisten vorsorglich nicht unterschrieben. Übers Vewaltungsgericht habe ich das 30ziger Schild entfernen lassen. Kosten 150,00 € SB bei der Rechtschutzversicherung und den Rauswurf aus derselben. Die 30,00 € Bußgeld habe ich natürlich wieder bekommen, ein wenig Schwund ist ja immer. Auch in einer Gemeinde des Rhein-Sieg-Kreises. Eine breitere Straße wurde mit 50 km ausgeschildert. Diese Maßnahme ist lt. Straßenverkehrsordnung aber an eine, hier nicht vorhandene, beidseitige durchgehende Bebauung geknüpft. Natürlich wurde auch hier geblitzt was die Blitzer hergaben. Bei diesen Vorgaben noch an vernünftige Verkehrslenkung zu glauben, fällt schwer. Auch steht die Glaubwürdigkeit der politischen Entscheidungsträger auf dem Spiel. Schlimmer gehts nimmer.