Wasserwirtschaft in Troisdorf

Relativ neu ist der stadteigene Abwasserbetrieb. Relativ neu ist auch, dass die Hauseigentümer direkt mit den Kosten für die Beseitigung des Oberflächenwassers belastet werden. Diese Kosten sind umlagefähig und können auf die Mieter umgelegt werden. Alle Vermieter und Hauseigentümer die die Kosten für eine Wohnung, das Haus, begrenzen wollen, leiten sie das Oberflächenwasser, Regen der aufs Dach fällt, möglichst nicht in den öffentlichen Kanal sondern auf das eigene Grundstück ab. Sie machen durch die Kostensenkung die Vermietung und das Wohnen atraktiver. Tatsache ist, dass die CDU wieder eine unerschöpfliche Geldquelle erschlossen hat. Die Zahlungspflichtigen können sich nicht wehren. Rechtlich mehr als bedenklich ist die Tatsache, dass bei dem angedachten Verfahren die Hauseigentümer auch für den Frischwasserbezug zahlungspflichtig gemacht werden sollen. Damit wird das Verursacherprinzip ausgehebelt. Wenn immer weniger Regenwasser in den Kanal geleitet wird, wird es bei Trockenheit und fortschreitender Erderwärmung bald nicht mehr ausreichen die vorhandenen Fäkalien im Kanal zu befördern. Zusätzliche kostenträchtige Spülungen werden erforderlich.

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Datum: Sonntag, 20. Dezember 2020 7:48
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