Geschwindigkeitsbegrenzungen

Nach dem bisherigen System werden die Begrenzungen vom Straßenlastträger nach Ermessen eingerichtet. Selbst wenn die Ermessensentscheidung falsch ist, kann durch Radarmessungen ein Bußgeld verhängt werden. So machte sich die Stadt Bonn lächerlich als sie AN DER JOSEFSHÖHE bei den 30ziger Schildern den Zusatz LÄRMSCHUTZ anbrachte. Nach einem Gerichtsurteil ist dafür der Nachweis der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Anwohner erforderlich. Inzwischen wurde, dank APO, die Begrenzung höhe Sport-/Parkplatz total aufgehoben. Das Zusatzschild Lärmschutz am Kindergarten jedoch beibehalten. Hier ist natürlich die Frage zu beantworten, wer wird hier vor welchem Lärm geschützt? Dieses Zusatzschild wurde auf der Autobahn vom Bundesautobahnamt schon entfernt. Na ja! Nur die Bonner halten an der rechtwidrigen Beschilderung fest. Logisches Denken wurde während der Ausbildung offenbar nicht vermittelt. Nach der neuen Straßenverkehrsordnung wurden die Bußgelder erheblich erhöht. Die Beachtung der Unfallschwerpunkte ist dabei offenbar nicht erforderlich. Diese sind, nach wie vor, auf Autobahnen und Landstraßen. Hier ist ganz klar zu erkennen, dass die Erzielung von Einnahmen im Vordergrund steht. Hier ist die Glaubwürdigkeit der Entscheidungsträger nicht mehr gegeben. In der Straßenverkehrsordnung ist auch die Verminderung der Geschwindigkeit durch bauliche Maßnahmen im Straßenbereich vorgesehen. Dies wäre für alle Beteiligten der bessere Weg. Da sind aber keine Bußgelder zu erwarten. Ein weiterer Hinweis auf die Kapitallastigkeit der StVO.

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Datum: Dienstag, 20. April 2021 8:44
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