Solizuschlag verfassungswidrig I

Nach dem Urteil des Finanzgerichts in Niedersachsen vom 24.9.2009 ist der Solizuschlag durch den zu langen Zeitraum der Erhebung verfassungswidrig.
Die Koalition will trotz des Urteils am Solizuschlag bis 2019 festhalten. Wie viel Arroganz steckt doch hinter dieser Aussage,
sie erfolgt ohne das letztlich bindende Urteil des Bundesverfassungsgericht abzuwarten. Haben die Politiker jetzt jegliche Bodenhaftung verloren? Was haben wir für Volksvertreter, die nicht in der Lage sind die Gerichtsbarkeit zu akzeptieren? Zeigt doch gerade dieser Aufschrei wie dringend die gerichtliche Überprüfung der Sondersteuer ist.

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Datum: Mittwoch, 25. November 2009 18:46
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