Archiv der Kategorie: Allgemeines

innerörtlich 30 km

Einige Städte haben beantragt, die Geschwindigkeit innerörtlich komplett auf 30 km festzulegen. Diese Städte werden durch GRÜN regiert (Bonn) Eine stichhaltige Begründung gab es dafür nicht. Also wenn Sie diesen Unsinn vermeiden wollen, denken Sie bei der nächsten Wahl daran. Die bisherigen Radarkontrollen, für den 30ziger Bereich, wurden nicht an Unfallschwerpunkten vorgenommen, sondern überwiegend an Nebenstraßen. Im übrigen enthält die Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit durch bauliche Veränderungen im Straßenbereich die Geschwindigkeit zu vermindern. Die Regelung wird hier allein auf die Autofahrer abgewälzt. Die Straßenverkehrsordnung soll jedoch eine ausgeglichene Regelung für alle Verkehrsteilnehmer erreichen. Also wenn 30 km dann zu 90 % durch bauliche Veränderungen im Straßenbereich. Der Wunsch nach flächendeckend 30ziger Zonen, besteht deshalb, weil schon vorab Schilder und Radaranlagen gekauft wurden. Das Inkassounternehmen notleidender Straßenlastträger steht bereit.

Telefonterror aus Östereich

Wie auch immer, ich bin in den Kreis der ETF Interessenten geraten. Es rief eine Firma aus Östereich an und wollte mir ETF Papiere verkaufen. Meine klar formulierte Ablehnung wurde ignoriert. Ich erhielt vom 21.6.21 bis heute ca. 20 Anrufe. (alles unterschiedliche Rufnummern, teilweise 4 mal täglich) Mein Schreiben an die Bundesnetzagentur hatte keinen Erfolg. Für Anrufe aus dem Ausland gäbe es keine Möglichkeit der Sperre. Es gäbe noch eine andere Dienststelle die in solchen Fällen angesprochen werden könnte. Von der Polizei wurde der Vorgang als Ordnungswidrigkeit eingestuft, sie konnte nichts machen. Für mich stellt sich die Frage, wieviel IQ müssen Mitarbeiter einer Firma besitzen, die Käufer für Wertpapiere suchen.

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Nur 30ziger Zonen innerörtlich wird es nicht geben

Der Landtag NRW hat es abgelehnt innerörtlich generell die Geschwindigkeit auf 30 km zu begrenzen. Damit wurde dem Inkassounternehmen der Straßenlastträger die Rechtsgrundlage entzogen. Vorbei sind die Zeiten wo auf jeder Nebenstraße durch Radarmessungen Kasse gemacht werden konnte. Passend zu Thema wurde vor dem Landtagsbeschluss noch geblitzt ohne Ende. Nachdenken könnte nicht schaden. Die Entscheidungsträger und damit auch die Politiker machen sich im höchsten Maße unglaubwürdig. Damit dürften auch die die 50ziger Begrenzungen bei durchgehende beidseitiger Bebauung wieder gültig sein.

Verkehrslenker in Bonn

Noch vor der Verabschiedung des neuen Konzepts der Verkehrsführung wurden schon mal Blitzanlagen gekauft. Wieder ein klarer Hinweis auf die Abzockermentalität der Verkehrslenker. Mit Verkehrssicherheit hat dieses Vorgehen nichts mehr zu tun. Auch verschwenden die Entscheidungsträger keinen Gedanken an andere Maßnahmen zur Verminderung der Geschwindigkeit. Wie schon erwähnt: Die Straßenverkehrsordnung ist der Leitfaden für ein Inkassounternehmen notleidender Straßenlastträger.