Nach dem bisherigen System werden die Begrenzungen vom Straßenlastträger nach Ermessen eingerichtet. Selbst wenn die Ermessensentscheidung falsch ist, kann durch Radarmessungen ein Bußgeld verhängt werden. So machte sich die Stadt Bonn lächerlich als sie AN DER JOSEFSHÖHE bei den 30ziger Schildern den Zusatz LÄRMSCHUTZ anbrachte. Nach einem Gerichtsurteil ist dafür der Nachweis der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Anwohner erforderlich. Inzwischen wurde, dank APO, die Begrenzung höhe Sport-/Parkplatz total aufgehoben. Das Zusatzschild Lärmschutz am Kindergarten jedoch beibehalten. Hier ist natürlich die Frage zu beantworten, wer wird hier vor welchem Lärm geschützt? Dieses Zusatzschild wurde auf der Autobahn vom Bundesautobahnamt schon entfernt. Na ja! Nur die Bonner halten an der rechtwidrigen Beschilderung fest. Logisches Denken wurde während der Ausbildung offenbar nicht vermittelt. Nach der neuen Straßenverkehrsordnung wurden die Bußgelder erheblich erhöht. Die Beachtung der Unfallschwerpunkte ist dabei offenbar nicht erforderlich. Diese sind, nach wie vor, auf Autobahnen und Landstraßen. Hier ist ganz klar zu erkennen, dass die Erzielung von Einnahmen im Vordergrund steht. Hier ist die Glaubwürdigkeit der Entscheidungsträger nicht mehr gegeben. In der Straßenverkehrsordnung ist auch die Verminderung der Geschwindigkeit durch bauliche Maßnahmen im Straßenbereich vorgesehen. Dies wäre für alle Beteiligten der bessere Weg. Da sind aber keine Bußgelder zu erwarten. Ein weiterer Hinweis auf die Kapitallastigkeit der StVO.
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Der neue Bußgeldkatalog
Die Faktenlage: Verkehrsunfallschwerpunkte sind, nach wie vor, Landstraßen und Autobahnen. Innerörtlich haben sich die Unfallzahlen nicht erhöht. Dafür ist auch fast immer das Verkehrsaufkommen zu hoch. Der neue Bußgeldkatalog verdoppelt teilweise die Bußgelder in dem Bereich bis zu 50 km. Ohne Änderung des Gefahrenpotentials wird nun überall die Anzahl der 30ziger Zonen willkürlich erhöht. Es wird eine nicht vorhandene Gefahrenlage ausgeschildert die zum erhöhten Bußgeldaufkommen führt. Endlich haben nun die Straßenlastträger ihren Goldesel gefunden.
Geschwindigkeitsbegrenzung
In Deutschland werden diese Begrenzungen durch Ermessensentscheidungen der Straßenlastträger festgelegt. Das bedeutet die Ausschilderung ist zunächst rechtlich bindend. Nun ist der Begriff ERMESSEN dehnbar. Vor Ort gehörte eine Begrenzung 30 km auch zum Ermessen, wenn das Schild 180 Meter vom nächsten bebauten Grundstück aufgestellt war. Die Rathausstraße ist beidseitig durchgehend bebaut und nach StVO mit 50 km auszuschildern. Kindergärten sind heute alle mit einem kindersicherem Zugang versehen. Hier auf 30 km zu beschildern ist nur noch Ermessensmißbrauch und Abzocke. Ein sinnvoller Umgang mit der Straßenverkehrsordnung ist nicht erkennbar. Für mich müssem staatliche Entscheidungen immer nachvollziehbar notwendig sein. Es sind teilweise nur geringe bauliche Veränderungen im Straßenbereich nötig um die Geschwidigskeitsminderung zu erreichen.
Wasser und Abwasser in Troisdorf
Die Stadtwerke Troisdorf versuchen mit den Hauseigentümern Wasserlieferungsverträge abzuschließen. Diese Verträge dienen ausschließlich der Minderung von Einnahmeausfällen. Wasser ist in Deutschland ein Grundnahrungsmittel. Die Wasserwerke sind gesetzlich verpflichtet jeden Haushalt mit Frischwasser zu versorgen. Ebenso sind die Abwasserwerke gesetzlich verpflichtet Abwasser zu entsorgen. Hier werden allerdings die Grundstückseigentümer direkt als zahlungspflichtig in die Pflicht genommen. Beide Verträge sind unnötig, weil eine gesetzliche Grundlage zur Leistung schon besteht.
Islam in Deutschland
Die Beibehaltung der Doktrien Regeln des Islam in Deutschland verhindert die Integration. Sie leben weiter mit Zwangsverheiratungen und verhängsnisvolle Vormundschaften. Mit einer Zwangsverheiratung werden, überwiegend junge Mädchen, in eine Ehe gezwungen. Die Regeln in dieser Ehe werden von den Thesen „DAS BUCH DER EHE“ vorgegeben. Das bedeutet: Keine Scheidung, keine Verhütung und keine Verweigerung. Die Vormundschaftsregelungen bedeuten, dass alle Menschen die unter Vormundschaft stehen, ihr Leben nicht mehr selbst entscheiden können. Ein System der Unterdrücker und Unterdrückten. Demokratieverständnis gleich null.
