innerörtlich 30 km

Dienstag, 6. Juli 2021 18:52

Einige Städte haben beantragt, die Geschwindigkeit innerörtlich komplett auf 30 km festzulegen. Diese Städte werden durch GRÜN regiert (Bonn) Eine stichhaltige Begründung gab es dafür nicht. Also wenn Sie diesen Unsinn vermeiden wollen, denken Sie bei der nächsten Wahl daran. Die bisherigen Radarkontrollen, für den 30ziger Bereich, wurden nicht an Unfallschwerpunkten vorgenommen, sondern überwiegend an Nebenstraßen. Im übrigen enthält die Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit durch bauliche Veränderungen im Straßenbereich die Geschwindigkeit zu vermindern. Die Regelung wird hier allein auf die Autofahrer abgewälzt. Die Straßenverkehrsordnung soll jedoch eine ausgeglichene Regelung für alle Verkehrsteilnehmer erreichen. Also wenn 30 km dann zu 90 % durch bauliche Veränderungen im Straßenbereich. Der Wunsch nach flächendeckend 30ziger Zonen, besteht deshalb, weil schon vorab Schilder und Radaranlagen gekauft wurden. Das Inkassounternehmen notleidender Straßenlastträger steht bereit.

Thema: Allgemeines | Kommentare (0)

Telefonterror aus Östereich

Freitag, 25. Juni 2021 16:22

Wie auch immer, ich bin in den Kreis der ETF Interessenten geraten. Es rief eine Firma aus Östereich an und wollte mir ETF Papiere verkaufen. Meine klar formulierte Ablehnung wurde ignoriert. Ich erhielt vom 21.6.21 bis heute ca. 20 Anrufe. (alles unterschiedliche Rufnummern, teilweise 4 mal täglich) Mein Schreiben an die Bundesnetzagentur hatte keinen Erfolg. Für Anrufe aus dem Ausland gäbe es keine Möglichkeit der Sperre. Es gäbe noch eine andere Dienststelle die in solchen Fällen angesprochen werden könnte. Von der Polizei wurde der Vorgang als Ordnungswidrigkeit eingestuft, sie konnte nichts machen. Für mich stellt sich die Frage, wieviel IQ müssen Mitarbeiter einer Firma besitzen, die Käufer für Wertpapiere suchen.

4372

Thema: Allgemeines | Kommentare (0)

Nur 30ziger Zonen innerörtlich wird es nicht geben

Freitag, 18. Juni 2021 18:32

Der Landtag NRW hat es abgelehnt innerörtlich generell die Geschwindigkeit auf 30 km zu begrenzen. Damit wurde dem Inkassounternehmen der Straßenlastträger die Rechtsgrundlage entzogen. Vorbei sind die Zeiten wo auf jeder Nebenstraße durch Radarmessungen Kasse gemacht werden konnte. Passend zu Thema wurde vor dem Landtagsbeschluss noch geblitzt ohne Ende. Nachdenken könnte nicht schaden. Die Entscheidungsträger und damit auch die Politiker machen sich im höchsten Maße unglaubwürdig. Damit dürften auch die die 50ziger Begrenzungen bei durchgehende beidseitiger Bebauung wieder gültig sein.

Thema: Allgemeines | Kommentare (0)

Verkehrslenker in Bonn

Montag, 26. April 2021 13:42

Noch vor der Verabschiedung des neuen Konzepts der Verkehrsführung wurden schon mal Blitzanlagen gekauft. Wieder ein klarer Hinweis auf die Abzockermentalität der Verkehrslenker. Mit Verkehrssicherheit hat dieses Vorgehen nichts mehr zu tun. Auch verschwenden die Entscheidungsträger keinen Gedanken an andere Maßnahmen zur Verminderung der Geschwindigkeit. Wie schon erwähnt: Die Straßenverkehrsordnung ist der Leitfaden für ein Inkassounternehmen notleidender Straßenlastträger.

Thema: Allgemeines | Kommentare (0)

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Dienstag, 20. April 2021 8:44

Nach dem bisherigen System werden die Begrenzungen vom Straßenlastträger nach Ermessen eingerichtet. Selbst wenn die Ermessensentscheidung falsch ist, kann durch Radarmessungen ein Bußgeld verhängt werden. So machte sich die Stadt Bonn lächerlich als sie AN DER JOSEFSHÖHE bei den 30ziger Schildern den Zusatz LÄRMSCHUTZ anbrachte. Nach einem Gerichtsurteil ist dafür der Nachweis der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Anwohner erforderlich. Inzwischen wurde, dank APO, die Begrenzung höhe Sport-/Parkplatz total aufgehoben. Das Zusatzschild Lärmschutz am Kindergarten jedoch beibehalten. Hier ist natürlich die Frage zu beantworten, wer wird hier vor welchem Lärm geschützt? Dieses Zusatzschild wurde auf der Autobahn vom Bundesautobahnamt schon entfernt. Na ja! Nur die Bonner halten an der rechtwidrigen Beschilderung fest. Logisches Denken wurde während der Ausbildung offenbar nicht vermittelt. Nach der neuen Straßenverkehrsordnung wurden die Bußgelder erheblich erhöht. Die Beachtung der Unfallschwerpunkte ist dabei offenbar nicht erforderlich. Diese sind, nach wie vor, auf Autobahnen und Landstraßen. Hier ist ganz klar zu erkennen, dass die Erzielung von Einnahmen im Vordergrund steht. Hier ist die Glaubwürdigkeit der Entscheidungsträger nicht mehr gegeben. In der Straßenverkehrsordnung ist auch die Verminderung der Geschwindigkeit durch bauliche Maßnahmen im Straßenbereich vorgesehen. Dies wäre für alle Beteiligten der bessere Weg. Da sind aber keine Bußgelder zu erwarten. Ein weiterer Hinweis auf die Kapitallastigkeit der StVO.

Thema: Allgemeines | Kommentare (0)