Lärmbegrenzung in Wohngebieten

Nach den gesetzlichen Vorschriften NRW liegt der Grenzwert dafür in Wohngebieten bei 59 dB. Es ist mehr als Zweifelhaft, dass dieser Wert, noch mal „An der Josefshöhe“ bei 50 km in den Wohnungen erreicht wid. Die Häuser liegen nicht direkt an der Straße. Die 30ziger Zone aus Lärmschutzgründen ist wieder mal unglaubwürdig. Ein Flüsterasphalt vermindert den Lärmpegel um 2,5 dB.

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Datum: Samstag, 27. Juni 2020 5:37
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