Bürgerantrag / Bürgerentscheid

Was kann ich tun ?
Rechtsgrundlage dafür ist der § 26 der Gemeindeordnung NRW. (bequem übers Internet zu lesen) Sollte mit diesem Bürgerantrag ein Ratsbeschluss gekippt werden, ist der Antrag innerhalb von 6 Wochen nach Veröffentlichung des Ratsbeschlusses zu stellen. 
In Troisdorf wurden,  für das Bürgerhaus, präzise für den Bestand  des Bürgerhauses, ca. 3.500 Unterschriften gesammelt, 2.400 waren ausreichend . Die gelbschwarze Ratsmehrheit hat dies nicht anerkannt.

  1. weil die Frist nach § 26 der Gemeindeordnung abgelaufen und
  2. damit ein Ratsbeschluss kassiert würde.
    Einen Ratsbeschluss, das Bürgerhaus abzureißen hat es nie gegeben.  Immer nur mit dem Vorbehalt, falls der Investor die Fläche des Bürgerhauses benötigen würde. Da die Sitzungsprotokolle auch im Internet nachzulesen sind, ist diese Behauptung ganz einfach zu prüfen. Politisch mehr als bedenklich ist jedoch der Umgang von FDP und CDU im Troisdorfer Rat mit diesem Antrag.   Akzeptanz ist woanders !!!

Es ist im Übrigen zu bemängeln, dass es im gesamten Internetaufritt der Stadt Trosidorf keine Informationen zum Bürgerentscheid- Bürgerbegehren gibt.

Dies hat die Stadt Bonn sehr viel eleganter gelöst.siehe http://www.bonn.de/

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Datum: Mittwoch, 3. Juni 2009 12:03
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