Verwarnungsgeld
Samstag, 1. August 2009 5:15
Im Jahre 2006 wurde das Verhalten der Autofahrer nach Zahlung eines Verwarnungsgeldes durch 11 Institute international untersucht. Die Studie hatte folgende Ergebnisse: 3 Institute konnten keine klaren Auswirkungen auf das Verhalten der Autofahrer erkennen. 3 Institute sahen klar eine positive Veränderung und 5 Institute waren der Meinung, das Verwarnungsgelder als Erziehungshilfe der Verkehrsteilnehmer keine Wirkung zeigen. Erfolge konnten dagegen bei der Anschnallpflicht und dem Telefonieren während der Fahrt erzielt werden. Alle anderen Blitzaktionen stumpfen ab und führen zu keiner Veränderung im Fahrverhalten. Bei dem Ergebnis wurden also über Jahre die Autofahrer nur zur Kasse gebeten obwohl die Studie beim Bundesamt für Straßenverkehr, wie erwähnt, seit 2006 vorliegt. Der Streitpunkt liegt aber auch in der Beschilderung. Hier sind der Fantasie der Kommunen offenbar keine Grenzen gesetzt. Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung schreiben vor, das bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, nach meiner Lesart, ein Unfallschwerpunkt, eine Unfallhäufigkeit, vorliegen muss. Die z. Zt. bestehende Regelung ist jedoch rechtsverbindlich und die Verkehrsschilder sollten beachtet werden. Änderungswünsche können, wie erwähnt, aufgrund des von der FDP-CDU Mehrheit im Landtag NRW erlassenen Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung nur übers Verwaltungsgericht erreicht werden. Dieses Gesetz führt nachweislich zu einer erhöhten Fehlerquote bei der Sachbearbeitung und verhindert Bürgernähe. Es gehört einfach in die Tonne. Die Gerichtsgebühren in der 1.Instanz betragen 363,00 €. Anwaltszwang besteht in der ersten Instanz nicht. Die Studie: „Einfluss von Sanktionen auf die Verkehrssicherheit“ kann beim Bundesamt für Verkehr angefordert werden.
Thema: Bundespolitik | Kommentare (0) | Autor: Klaus Alvermann