Beiträge vom August, 2009

KiBiz vor Ort

Sonntag, 9. August 2009 13:41

Mit Verwunderung haben wir die Wahlwerbung der CDU vor Ort zur Kenntnis genommen. Die CDU will Erkennen, Entscheiden, Handeln. Sie hat nicht erkannt, das sie durch das Kinderbildungsgesetz des Landes NRW teilweise weder handeln noch entscheiden kann ohne gegen bestehendes Landesrecht zu verstossen. Dieses Kinderbildungsgesetz macht Nordrhein-Westfalen zum kinder – und familienunfreundlichstem Bundesland. (siehe KiBiz-Beitrag unter Politik Land) Durch die vorgeschriebene dünne Personaldecke müssen sich die Leistungen
zwangsweise auf die Ebene der Verwahranstalt reduzieren. Mit diesem Gesetz fahren die Parteifreunde von der Landes-CDU die Ausbildung und damit die Zukunft unserer Kinder an die Wand. Ist das die gepriesene Familienangelegenheit? Darum ist es Zeit, vor Ort Politiker zu wählen, die  fähig sind Ankündigungen auch umzusetzen. Wieder hat die CDU ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Thema: Kommunalpolitik-Troisdorf, Politik | Kommentare (1) | Autor:

KiBiz

Sonntag, 9. August 2009 11:43

KiBiz ist ein Spargesetz.

Der CDU-Ministerpräsident verspricht 150 Millionen Euro mehr – tatsächlich aber fängt das gerade mal die Kürzungen der vergangenen Jahre auf. Bei den Personalkosten wird hingegen kräftig gespart. Die Pauschale, auf der die Finanzierung basiert, berücksichtigt die Altersstruktur der Mitarbeiter nicht. Außerdem wird die Sonderförderung für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten zusammen gestrichen. […]

Thema: Allgemeines, Landespolitik, Politik | Kommentare (0) | Autor:

Solidaritätszuschlag I

Dienstag, 4. August 2009 22:40

Dazu zunächst die Begriffserklärung der Solidarität. Es handelt sich hier um eine Interessen-Solidarität, die nach dem Erreichen des gemeinsamen Zieles endet. In keiner Definition habe ich jedoch den Hinweis gefunden, das die finanziellen Mittel dafür unter Umständen auch fremdfinanziert, über die normale Leistungsfähigkeit des Gebenden hinaus, gezahlt werden müssen. Die Kommunen zahlen den Solidarbeitrag als Zuschlag zur Gewerbesteuer. Die Stadt Dorsten z.B. wurde vom Solidarpakt 1 aus dem Jahre 1991 in die Schulden getrieben und konnte ab 1993 bis heute keinen ausgeglichenen Haushalt mehr verabschieden. Insgesamt mussten in den Jahren 45 Millionen Solidarität femdfinanziert werden. Mit diesem Schuldenberg werden nun die zukünftigen Generationen in Dorsten belastet. Solidarität ist etwas anderes. Hier muss sie beendet werden. Denn hier beginnt der Egoismus der neuen Bundesländer. Offenbar wurde im Solidaritätszuschlaggesetz absichtlich bei Zweckentfremdung der Mittel auf Sanktionen verzichtet. Nur so ist es möglich, dass überdimensionierte Kläranlagen entstanden. Moderne Bahnhöfe an Bahnstrecken gebaut wurden, die heute stillgelegt sind. Teilweise sogar Haushalte von Gemeinden ausgeglichen wurden. Nicht nur Dorstener Bürger haben da kein Verständnis für. Es ist an der Zeit, dass die Politiker der neuen Bundesländer die finanzielle Verantwortung übernehmen und mit den Mitteln auskommen, die auf Grund der Steuereinnahmen vorhanden sind. Es ist aber auch Zeit Bilanz zu ziehen. Wo sind die Milliarden geblieben, die seit 1991, also über 18 Jahre, gezahlt wurden? Welche Summen werden noch in dem schwarzen Loch verschwinden? Wie wird eine evtl. weitere Erhebung ab 2019 begründet? Sind die blühenden Landschaften immer noch nicht bezahlt? Die Politik hat hier wieder ein Glaubwürdigkeitsproblem. Im übrigen ist heute zu sehen, dass es der Wirtschaft in den neuen Bundesländern weitaus besser geht, als der Wirtschaft der alten Bundesländer, die unter der Weltwirtschaftskrise durch die Exportabhängigkeit zu leiden haben. Ferner würde der Verzicht auf diese Abgabe die Binnennachfrage in der gesamten Bundesrepublik enorm steigern. Als Ergänzung meiner Agumentation folgende Berichte: In der hiesigen Zeitung vom 9.5.09 war zu lesen, dass immer mehr Kommunen aus Geldmangel keinen ausgeglichenen Haushalt mehr verabschieden können und unter Zwangsverwaltung gestellt werden müssen. Wir erinnern uns, fremdfinazierte erzwungene Solidarität. Am gleichen Tag wurde über eine Protestaktion in Dresden berichtet. Mit einem bepflanzten Toilettentopf wurde gegen die zugepflasterte Innenstadt demonstriert. Ich nehme an, eine Ausuferung durch reichlich vorhandener Solidarbeiträge. Muss die Solidargemeinschaft jetzt den Rückbau erst wieder bezahlen, bevor die Politiker die Schieflage durch den Solizuschlag erkennen? Die Wirtschaftskriese ist noch nicht beendet. Es werden immer mehr Kommunen in die Zwangsverwaltung geraten, weil die Einnahmen wegbrechen. Dann wird auch von diesen Kommunen die Solidarität fremdfinanziert werden müssen. Die Kürzungen vor Ort werden dann wieder die eh einkommensschwachen Mitglieder unserer Gesellschaft besonders treffen. Ein weiteres Zuwarten ist nicht zu verantworten. Der Solidaritätszuschlag muss weg. Erlassen wurden die Solz-Gesetze unter der CDU-FDP Regierung.

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Verwarnungsgeld

Samstag, 1. August 2009 5:15

Im Jahre 2006 wurde das Verhalten der Autofahrer nach Zahlung eines Verwarnungsgeldes durch 11 Institute international untersucht. Die Studie hatte folgende Ergebnisse: 3 Institute konnten keine klaren Auswirkungen auf das Verhalten der Autofahrer erkennen. 3 Institute sahen klar eine positive Veränderung und 5 Institute waren der Meinung, das Verwarnungsgelder als Erziehungshilfe der Verkehrsteilnehmer keine Wirkung zeigen. Erfolge konnten dagegen bei der Anschnallpflicht und dem Telefonieren während der Fahrt erzielt werden. Alle anderen Blitzaktionen stumpfen ab und führen zu keiner Veränderung im Fahrverhalten. Bei dem Ergebnis wurden also über Jahre die Autofahrer nur zur Kasse gebeten obwohl die Studie beim Bundesamt für Straßenverkehr, wie erwähnt, seit 2006 vorliegt. Der Streitpunkt liegt aber auch in der Beschilderung. Hier sind der Fantasie der Kommunen offenbar keine Grenzen gesetzt. Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung schreiben vor, das bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, nach meiner Lesart, ein Unfallschwerpunkt, eine Unfallhäufigkeit, vorliegen muss. Die  z. Zt. bestehende Regelung ist jedoch rechtsverbindlich und die Verkehrsschilder sollten beachtet werden. Änderungswünsche können, wie erwähnt, aufgrund des von der FDP-CDU Mehrheit im Landtag NRW erlassenen Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung nur übers Verwaltungsgericht erreicht werden.  Dieses Gesetz führt nachweislich zu einer erhöhten Fehlerquote bei der Sachbearbeitung und verhindert Bürgernähe.  Es gehört einfach in die Tonne. Die Gerichtsgebühren in der  1.Instanz betragen 363,00 €.  Anwaltszwang besteht in der ersten Instanz nicht. Die Studie: „Einfluss von Sanktionen auf die Verkehrssicherheit“ kann beim Bundesamt für Verkehr angefordert werden.

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