Strassenmaut in Bonn II
Dazu noch folgende Anmerkungen: Die Aufstellung der Strassenschilder ist nach dem Verwaltungsrecht ein Verwaltungsakt. Dieser Bedarf zur Gültigkeit den Nachweis der Zustellung. Nun steht die höchstrichterliche Entscheidung, ob die heute gängige Zustellungsart (Aufstellung der Schilder) dem Gesetz genügt, noch aus. Nach einem Urteil des VG´s in Oldenburg ist die Einrichtung von 30zig Kilometerzonen eine Ermessenssache der zuständigen Gemeinde. Es ist schon eine merkwürdige Gesetzgebung und Rechtsprechung, die es ermöglicht, das die Behörde, die Ermessen ausübt gleichzeitig der Nutznießer dieser Ermessensentscheidung ist. Hier ist doch der Ermessensmissbrauch vorprogrammiert. Die Stadt Bonn und deren Beschilderung ist das beste Beispiel. Die Blitzaktionen bringen reichlich Geld in die Kassen. Es dient auch nicht der Verkehrssicherheit,wenn die Fussgänger weiterhin bei Rotlicht den Zebrastreifen überqueren dürfen. Auch diese Gruppe Verkehrsteilnehmer unterliegt Verkehrsregeln und hat sich entsprechend zu verhalten. Wieder stellen wir fest, das der Staat immer unglaubwürdiger in seinen Handlungen wird.
Auch hier: Schreiben Sie an den Petitionsausschuss des Landtages mit dem Ziel, eine Änderung der Situation zu erreichen.