Landtag bald größer – und teurer
Neues Wahlrecht mit Zweitstimme könnte bis zu 106 Zusatz-Abgeordnete bescheren
VON HEINZ TUTT - Bericht des Kölner Stadt Anzeigers vom 04.05.2010
Düsseldorf. Die Bauarbeiter liegen in der Zeit. Womöglich wird der Anbau des Düsseldorfer Landtags bereits im Sommer, und nicht erst wie geplant im Herbst fertiggestellt werden. Dennoch werden trotz der Vergrößerung des Gebäudes um Büros, Verwaltungs- und Sitzungssäle nach der Wahl am 9. Mai die Regierungsmitglieder aller Voraussicht nach enger zusammenrücken müssen. Denn über Überhang- und Ausgleichsmandate könnten statt der vorgegebenen Zahl von 181 Abgeordneten im Extremfall je nach Wahlergebnis bis zu 287 Politiker ein Mandat erringen. Das haben Wahlrechtsexperten errechnet.
200 000 Euro pro Sitz
Die erwartete Vergrößerung des Düsseldorfer Landtags nach den Wahlen ist mit erheblichen Kosten verbunden. Für jeden Abgeordneten muss das Land NRW etwa 200 000 Euro im Jahr aufwenden, davon allein 120 000 für die Diäten.
Mehr als 40 000 Euro jährlich werden als Mitarbeiterpauschale gezahlt, die jedem Parlamentarier fürs Sekretariat und Assistenten zusteht. Außerdem zahlt das Land auch noch Zuschüsse zu Büroausstattung- und Bürobedarf. (tu.)
Für diese beachtliche Steigerung der Abgeordnetenzahl gibt es mehrere Ursachen. Erstmals haben die NRW-Wahlberechtigten wie bei der Bundestagswahl, zwei Stimmen: eine für einen Direktkandidaten aus ihrem Wahlkreis (Erststimme) und ein zweite für eine Partei (Zweitstimme). Die Parteien können mit ihrer Landesliste erstmals nicht nur in den Wahlkreisen, in denen sie einen Direktkandidaten aufgestellt haben, zur Wahl antreten. Sie haben erstmals auch die Möglichkeit, landesweit Zweitstimmen zu erringen.
Nach den derzeitigen Umfragen können fünf Parteien ins Düsseldorfer Parlament einziehen – außer CDU, SPD, FDP und Grünen auch die Linke. Dadurch ist abzusehen, dass in vielen Wahlkreisen bereits 35 Prozent (oder sogar noch weniger) der Erststimmen reichen, um das Direktmandat zu erreichen. Hinzu kommt eine Besonderheit des Wahlsystems in NRW: Von den 181 Sitzen im Landtag werden 128 in Wahlkreisen vergeben, 53 Abgeordnete werden über die Listen ihrer Parteien gewählt.
Mehrere Berechnungsmodelle
Gewinnt eine Partei mehr Mandate in den Wahlkreisen, als ihr nach dem Anteil bei den Zweitstimmen zusteht, entstehen die sogenannten Überhangmandate. Um dadurch die Mehrheitsverhältnisse nicht zu ändern, erhalten auch die anderen Parteien dann Ausgleichsmandate.
Bei der Landtagswahl 2005 hat die CDU drei Überhangmandate gewonnen, die durch drei zusätzliche Mandate für die anderen Parteien ausgeglichen wurden. In früheren Wahlperioden wurden bis zu 40 Überhang- und Ausgleichsmandate vergeben.
Den Berechnungen zur höheren Gesamtzahl der Abgeordneten im Landtag liegt das Abschneiden der Parteien bei der letzten Bundestagswahl zugrunde. Damals erhielt die CDU in NRW 33,1 Prozent, die SPD 28,5, die FDP 14,9, die Grünen 10,1 und die Linken 8,4 Prozent. Setzen sich die CDU-Kandidaten in 100 Wahlkreisen durch und die SPD-Kandidaten in den übrigen 28 Wahlkreisen, entfallen auf die CDU 37 Überhangmandate. Sie würden ausgeglichen durch 31 Zusatz-Mandate für die SPD, 17 für die FDP, zwölf für die Grünen und neun für die Linken – in der Beispielrechnung also insgesamt 106.
Bei den meisten Modellrechnungen schwankt die Zahl der Ausgleichs- und Überhangmandate zwischen 34 und 80. In jedem Fall muss dem Landtag eine ungerade Zahl von Abgeordneten angehören.
Zurzeit sind im NRW-Landtag CDU (89 Sitze), SPD (74), FDP (12), Grüne (11) sowie ein Fraktionsloser vertreten.
Dienstag, 4. Mai 2010 12:07
Wir brauchen nicht noch mehr Politiker, sondern wenige die auch was tun. Besser 120 Lehrer davon bezahlen.
Sparen – Lippenbekenntnisse
Bildung – Nicht von Interesse solange es nicht meine eigene ist.
Die Hauptsache man stellt sich in ein nettes Licht.
Kommen wir doch mal von unserem hohen Ross herunter:
Bald haben wir Zustände wie in Griechenland,
aber das Wetter ist weniger sonnig.