Soli am Ende?

Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler wird sich das Bundesverfassungsgericht dem Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts anschließen und den Solizuschlag, rechtlich: Ergängzungsabgabe, für verfassungswidrig erklären. Das bedeutet eine große Schlappe für unseren jetzigen Finanzminister. Ist er doch an der Ausarbeitung der Solz. Gesetze maßgeblich beteiligt gewesen. Kurz nach dem Urteil des Finanzgerichts hat er die Sonderabgabe ab 2005 nur noch unter Vorbehalt erhoben. Das bedeutet, daß die Bundesrepublik dem Steuerzahler zum Ende des Jahre 2010 in der Summe 60 Milliarden € erstatten muß. Dies bedeutet aber auch, daß der Gesetzgeber für die Zukunft auf eine ausgewogenere Gesetzugebung achten muß. Hier sehen wir, nicht nur wegen der 60 Milliarden, große Probleme bei der Staatsfinanzierung. Es kann nicht richtig sein, daß Hotelsteuern gesenkt werden und bei den untersten Einkommen nochmals gekürzt wird. Die Rentenbeiträge für Hartz IV – Empfänger sollen z.B. nicht mehr übernommen werden. In der Folge werden wir noch mehr Grundsicherungsempfänger zu Lasten der Kommunen bekommen. Hier fehlt es einfach an einer ausgewogenen Belastung aller Einkommen.

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Datum: Freitag, 30. Juli 2010 18:35
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