Solizuschlag ist nicht rechtswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr zum zweiten Mal den Solizuschlag für rechtens erklärt. Die rechtliche Bezeichnung dafür „Ergängzungsabgabe“ darf auch über einen längeren Zeitraum erhoben werden. Für uns es es nicht nachvollziehbar, das Kommunen die nach dem Haushaltssicherungskonzept ihren Gemeindeetat verabschieden müssen, damit auch den Solizuschlag über Darlehen zu finanzieren haben. Wie bekannt, zahlen die Kommunen den Solizuschlag als Zuschlag zur Einkommensteuer. Fragen Sie doch mal die CDU und FDP Politiker vor Ort warum unsere Enkel und Urenkel mit den Kosten für die Wiedervereinigung belastet werden. Fragen Sie doch mal warum wir unter Umständen Kürzungen für soziale Einrichtungen in Kauf nehmen müssen, wenn die Kommune dem Haushaltssicherungskonzept unterliegt. Fragen Sie unseren Finanzminister Schäuble, der seinerzeit die Solzgesetze vorbereitet hat.
Hier sei noch mal erwähnt: Die Definition von Solidarität enthält keinen Hinweis darauf, das ich für diese Solidarität auch Darlehn aufnehmen muß.

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Datum: Freitag, 24. September 2010 6:14
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