Straßenmaut auch auf der Autobahn

Am Sonntagmorgen ca. 9,30 Uhr steht eine Radarkontrolle, von Köln Richtung Wesseling, A 555, auf der rechten Seite. Seit Jahren kein Unfallschwerpunkt. Seit Jahren unauffälliges Unfallaufkommen. Wie immer um diese Zeit mit mäßigem fließendem Verkehr. Auch hier gilt die Straßenverkehrsordnung, Geschwindigkeitsbegrenzungen sind an den Stellen mit hohem Unfallaufkommen einzurichten. Auch hier sagt die Straßenverkehrsordnung, es sind dort Geschwindigkeitsbegrenzungen einzurichten, wo angenommen werden kann, daß die Autofahrer zu schnell fahren könnten. Eine Annahme führt zu Geschwindigkeitsbegrenzungen mit weitreichenden Folgen für die Autofahrer. Auch hier gilt das Urteil des VG Oldenburg welches die Einrichtung von Geschwindigkeitbegrenzungen als Ermessensache der Kommunen sieht. Hier wird wieder nur abgezockt. Mit Verkehrserziehung hat das nichts mehr zu tun. Auch hier ist der Staat unglaubwürdig und fördert mit solchen Maßnahmen die Politikverdrossenheit.

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Datum: Donnerstag, 18. November 2010 19:03
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Ein Kommentar

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    Es ist ein absolutes Novum. Hier kann nach deutschem Recht der Begünstigte den Tatbestand der Begünstigung selber herbeiführen. Hier übt die zuständige Behörde, nach einem Urteil des OG Oldenburg, Ermessen aus und diese Behörden begehen in Deutschland dadurch millionenfach Ermessensmißbrauch. Dazu die Definition aus dem Internet: Ermessenmißbrauch ein Ermessens fehler der Verwaltung, bei dem das Ermessen nicht sachgerecht oder sogar willkürlich ausgeübt wird. Wir gehen hier zu 99% von Willkür aus, weil die Erzielung von Einnahmen im Vordergrund steht. Lesen Sie dazu bitte auch den Beitrag: Verwarnungsgeld K.W.A.

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