Einkaufspassage – Auftragsvergabe rechtswidrig?

Wie wir am 19.5.2011 in der Presse lesen konnten, wurde das Einkaufszentrum ohne eine neue Ausschreibung zur Einkaufspassage. Nach unserer Überzeugung wäre hier eine neue Ausschreibung erforderlich gewesen. Die CDU machte es sich wieder zu einfach. Es ist rechtlich mehr als bedenklich, wenn die Ausschreibungvorgaben für das Einkaufszentrum einfach zur Auftragserteilung für eine Einkaufspassage herhalten. Es sind zwei unterschiedliche Gebäude. Das Einkaufszentrum hatte nicht nur mehr Quadratmeter, 8.900 statt der jetzt geplanten 7.000 qm, es war auch kein Fussgängerdurchgang vom Kaufland zum Wilhem-Hamacher-Platz vorgesehen. Welche Summe wurde hier für den Auftrag zugrunde gelegt? Was geblieben ist, merkwürdig, ist der Investor.
Wenn wir nun noch die Ausschreibungen Einkaufspassage und Stadthalle vergleichen, fällt auf, dass die Ausschreibung für die Stadthalle öffentlich erfolgte, die Ausschreibung für die Einkaufspassage über eine Anwaltskanzlei. Hier wurde doch offensichtlich EU-Recht, europaweite Ausschreibung, umgangen.

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Datum: Mittwoch, 23. November 2011 6:18
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Ein Kommentar

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    Die Pflicht, zur europaweiten Ausschreibung liegt bei einem Betrag ab 193.000,– € netto. Hier wird, durch die Einschaltung der Rechtsanwaltskanzlei versucht, EU Recht zu unterlaufen. Bei einem Auftragsvolumen von 25 Millionen € ist eine europaweite Ausschreibung vorgeschrieben. Auch wenn die Kanzlei n u r 136.000,– € bekommen hat. Dieser Betrag kann nicht als Argument gegen eine europaweite Ausschreibung genutzt werden. K.W.A.

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