Begriffdefinition „geschlossene Ortschaft“
Am Beispiel der Mülheimer Strasse in Troisdorf möchten wir den Begriff geschlossene Ortschaft erläutern. Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf beginnt die geschlossene Ortschaft da, wo die eindeutig geschlossene Bauweise erkennbar anfängt. Im Umkehrschluss endet die geschlossene Ortschaft da, wo die geschlossene Bauweise nicht mehr vorhanden ist. Dazu aus den entsprechenden Verwaltungsvorschriften. „Die Zeichen 310 und 311 Ortstafel sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt.“ Die auf der Mülheimer Strasse; Ende der geschlossenen Bebauung Spich bis zum Rathaus, eingerichtete Geschwindigkeitsbegrenzung, 50km, ist daher nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Stadt Troisdorf zu sehen. Für uns ist die Nichtbeachtung allgemeiner Grundsätze
wie beidseitige geschlossene Bebauung, Gerichtsurteile ect., wieder ein Beweis für die Abzocke der Autofahrer. Logisches Denken ist offenbar auch nicht vorhanden. Es ist doch klar, dass bei der beidseitig geschlossenen Bebauung einer Strasse eine andere Gefahrenlage besteht als auf der, in diesem Fall, Mülheimer Strasse.