Schiedsgericht im CETA Abkommen
Unsere Forderung wurde erfüllt. Es wird keine Schiedsgerichte in der bisherigen Form mehr geben. Lesen Sie dazu:
zeit.de Was sehen die Abkommen für Schiedsgerichte und Investorenschutz vor?
Wie TTIP enthält auch Ceta eine Schutzklausel für Investoren. Auf Drängen der EU stimmte Kanada nach Abschluss der eigentlichen Verhandlungen 2014 im Februar 2016 nachträglichen Änderungen zu. Während sich die USA und die EU nicht einig werden, sieht Ceta nun ständige, öffentliche Gerichtshöfe statt privaten Schiedsgerichten vor. Die Verfahren sollen transparent und Dokumente öffentlich einsehbar sein. Die 15 Richter des Investitionsgerichtshofs dürfen ab Amtsantritt in keinem anderen Fall von Streit zwischen Investor und Staat entscheiden. Das soll ihre Unabhängigkeit gewährleisten. Auch eine Berufungsinstanz sieht der Entwurf vor. Von Entscheidungen in Hinterzimmern soll keine Rede mehr sein. Ein solches Gericht könnte in einem internationalen Handelsgerichtshof aufgehen, der auch bei Streitfällen anderer Staaten richtet. Dieses neue Modell ersetzt sieben bestehende Verträge einzelner EU-Mitgliedsstaaten mit Kanada.
Ceta bekräftigt außerdem, dass Regierungen nach wie vor Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze verabschieden dürfen, ohne Klagen ausländischer Konzerne fürchten zu müssen. Dieses right to regulate ist in einem eigenen Artikel des Abkommens festgehalten.
Die Nichtregierungsorganisation PowerShift wendet ein, dass die Änderungen rein kosmetischer Natur seien und das right to regulate juristisch nur schwach formuliert sei. Zudem sei nur vage definiert, in welchen Fällen der Investorenschutz greift. „Ceta räumt ausländischen Investoren mehr Rechte ein als inländischen Investoren und Verbrauchern“, sagt VZBV-Expertin Buscke. „Auch öffentliche Gerichte ändern nichts daran, dass das materielle Recht der Investoren zu weitreichend bleibt.“
Investitionsgerichtshof statt Schiedsgerichte, das sei alter Wein in neuen Schläuchen, kritisiert Foodwatch. Sollte TTIP scheitern, könne Ceta dennoch zur Hintertür für US-Firmen werden. Der Sprecher der Organisation, Martin Rücker, warnt, dass auch US-Unternehmen etwa durch eine Filiale in Kanada über den Ceta-Investorenschutz das Recht erhielten, „über eine Sonderjustiz Schadenersatzklagen gegen die EU oder gegen Deutschland einzureichen“. Der Bundesverband Außenhandel weist diesen Pauschalvorwurf zurück. Es sei im Vertrag explizit ausgeschlossen, eine Briefkastenfirma in Kanada zu gründen, um gegen einen europäischen Staat zu klagen. Die Vereinbarung sehe vor, dass nur klar definierte Unternehmen klagen können, die in Kanada oder der EU ein tatsächliches Geschäft betreiben.
Sonntag, 13. November 2016 21:56
klar definierte Unternehmen, davon gibt es bereits schon mehr aks genug, und sie sind in Lauerstellung!
Auf keinen Fall wir der Bürger hier davon einen Vorteil haben, eher im Gegenteil! Bereits jetzt haben amerikanische Unternehmen die Order nur einheimischen Stahl für Bauwerke zu verwenden, dafür hat die dortige Stahllobby bereits gesorgt.
Wenn bei uns in NRW genügend Unterschriften für Volksabstimmung zusammenkommen, werden wir wohl zur Abstiimung gebeten werden, dann könnte es sein das der Deal des möchtegern-Kanzlers platzt