Zusatzbeitrag der Krankenkassen II

Zum 1.1.2015 wurde der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen von 15,5 auf 14,6 % gesenkt. Dies bedeutet für die Krankenkassen, dass sie zur Finanzierung ihrer Ausgaben weniger
Mittel aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Ab 1.1.2015 können nun die Krankenkassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Die Höhe des Zusatzbeitrages hängt von der Wirtschaftlichkeit der Krankenkasse bzw. von den Zusatzleistungen ab. Es ist unzweifelhaft, dass Krankenkassen mit einem höheren Mitgliederbestand auch leistungsfähiger sind. Hier beginnt die Verdummung der Versicherungsnehmer. Die kleineren Krankenkassen betreiben Kundenwerbung mit Zusatzlesitungen. Diese Leistungen berechtigen sie dann Zusatzbeiträge zu erheben und streichen sie ein Jahr später wieder. Aus diesem geschilderten Sachverhalt kann nur die Schlußfolgerung gezogen werden, dass kleine Krankenkassen in der Regel auch nicht das nötige Kapital haben um die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu erbringen. Hier müssen auch erheblich Mittel für die Verwaltungen der Kassen ausgegeben werden. So konnte in etlichen Fällen die Schließung einer Krankenkasse durch eine Fusion mit einer anderen verhindert werden. Wir stellen fest, dass dieses System wieder nur zur Kapitalbildung bei den Versicherugen geführt hat. Vorteil für die Versicherten vermag ich nicht zu erkennen. Die Argumentation der Politiker für Krankenkassenvielfalt durch Konkurrenz bessere Leistungen zu erhalten ist ja wohl nur ein schlechter Scherz. Alles hat halt seinen Preis.

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Datum: Donnerstag, 6. April 2017 10:58
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