Einwanderungspolitik

Jetzt soll für Einwanderer nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erteilt werden um dann die Sprachkenntnisse zu prüfen. Nach einem Urteil des EUGH muss eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn die Einwanderer aus einem Nicht EU-Land, gleich in welchem EU Land 2 Kinder zur Welt gebracht haben und diese Kinder damit die Staatsbürgerschaft des EU Landes erhalten haben in dem sie geboren wurden. Hier geht es aber sicher nicht um die Anzahl der Kinder. Im EU Bereich geborene Kinder sind EU Staatsbürger und als solche haben sie mit ihren Eltern das Bleiberecht. Das kann letztlich für die Einwandererungspolitik nur bedeuten, dass wir nur Einwanderer ins Land lassen, die hier einen Arbeitsvertrag und damit eigenes Einkommen nachweisen können und somit auf Transferleistungen der öffentlichen Kassen nicht angewiesen sind. Dies würde unserer Sozialsystem enorm finanziell entlasten. Beim Asylrecht gelten andere Regeln.

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Datum: Donnerstag, 10. März 2011 16:13
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Ein Kommentar

  1. 1

    Dieser Modus mit den Arbeitsverträgen ist aber nur möglich, wenn alle Zeit-, Aufstocker- und Leiharbeitsvertäge und die 1 € Jobs von der gesetzlichen Grundlage her nicht mehr möglich sind. Es ist in diesenm Zusammenhang mehr als merkwürdig, wenn die Bundesregierung hier die Tarifautonomie zur Regelung heranziehen will. Über Jahre wurde absichtlich die Position der Gewergschaften geschwächt. Nur wenn unsere Einwanderer ihr Einkommen selbst erarbeiten wird unser Sozialstaat gestärkt. K.W.A.

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