Neuordnung des Sozialsystems
Über die Neuordnung unseres Sozialsystems sollte grundlegend nachgedacht werden. In der Schweiz werden alle Einkommen zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenkasse herangezogen. In Schweden erhalten auch Geringver-diener eine Rente aus der Rentenversicherung. Zu überlegen ist auch, ob der Beamtenstatus noch zeitgemäss ist. Durch die Pensionszahlungen werden die öffentlichen Kassen nicht unerheblich belastet. In den Niederlanden werden die Pensionen nicht aus Steuermitteln gezahlt. Die Niederlande zeichnen sich durch einen Mix von Umlagefinanzierung und kollektiven Sparregimen einerseits, sowie individueller und kollektiver Verantwortlichkeit andererseits aus. Die staatliche Rente ist die Hauptsäule der Altersversorgung . In England macht diese gerade mal 10% aus. Wer in den Niederladen lebt, hat mit dem 65.Lebensjahr Anspruch auf eine Grundrente, die das Existenzminimum abdeckt. Unabhängig davon, ob er jemals Beiträge gezahlt hat, bekommt der 45 Prozent seines Durchschnittslohns und mindestens 70% des Mindestlohns für einen Alleinstehenden. Die Grundrente wird umlagefinanziert und beträgt 1.100,– €. Das ist aber nur möglich, weil es keine berufsständischen Sonderwege gibt. Das ist gelebte Solidarität. Wer es sich leisten kann, dem ist die private Vorsorge immer noch möglich. Das Beispiel Holland zeigt, dass es bessere Wege der Altersversorgung gibt als in Deutschland. Die Holländer liegen bei der Bewertung aller Sozialsysteme auf den ersten Plätzen. Die BRD dümpelt, trotz Reichtum, im unteren Bereich des Mittelfeldes rum. Als Wiederholung der Hinweis, dass gesunde Volkswirtschaften auch ausgezeichnete Sozialsysteme haben.