Mindestlohn II

Der Mindestlohn macht keinen Sinn, wenn auf der anderen Seite die Möglichkeit der Mini Job Verträge nicht verhindert wird. Das Heer von Billiglöhnern ist inzwischen zur tragenden Säule der deutschen Wirtschaft geworden. Die Bestimmungen über die Mini Job Verträge werden von der Wirtschaft so locker behandelt, dass, wir schätzen die Zahl, mindestens 80% der Bezahlung im sittenwidrigen Bereich erfolgt. Die Arbeitnehmer werden, auch hier in diesem Niedriglohnbereich, zum Verzicht auf einen Teil der Vergütung aufgefordert. Die Mini Job Verträge umfassen inzwischen unter Umständen die Arbeitszeiten einer Vollzeitstelle. Nötigung und Erpressung durch die Arbeitgeber sind an der Tagesordnung. Die Unternehmer nennen diese Art der Beschäftigungverhältnisse „Gewinnoptimierung“. Wir nennen es „menschenunwürdiges Sklaventum“

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Datum: Donnerstag, 2. Januar 2014 22:58
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